Vollständig
Alles Aufbewahrungspflichtige wird erfasst, nicht nur das, woran jemand gedacht hat.
Ratgeber · E-Mail
Zur E-Mail-Archivierung kursieren viele Halbwahrheiten, von „alles zehn Jahre aufheben“ bis „betrifft Vereine nicht“. Beides stimmt so nicht. Dieser Ratgeber ordnet die Pflichten ein. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung: Was genau für Ihren Verein gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Von Paul Czichos, Beratung und Projektbetreuung bei der czichos.net GmbH · Aktualisiert am
Wann es Pflicht ist
Steuer- und Handelsrecht kennen keine eigene E-Mail-Pflicht. Sie verlangen, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Kommen diese per E-Mail, gilt die Pflicht für die E-Mail.
Die Fristen beginnen mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Schreiben ein- oder ausgegangen ist. Auch gemeinnützige Vereine müssen ordnungsgemäße Aufzeichnungen führen, schon um die Gemeinnützigkeit nachzuweisen. Wie weit die Pflichten reichen, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang Ihr Verein buchführungspflichtig ist, etwa durch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Was die GoBD verlangen
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) beschreiben, wie elektronische Unterlagen aufzubewahren sind.
Alles Aufbewahrungspflichtige wird erfasst, nicht nur das, woran jemand gedacht hat.
Nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen oder nachvollziehbar protokolliert.
Elektronisch eingegangene Unterlagen werden elektronisch aufbewahrt. Ein Ausdruck ersetzt das Original nicht.
Während der ganzen Frist müssen Sie die Unterlagen finden, lesen und maschinell auswerten können, auch nach einem Programmwechsel.
Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Unterlagen erfasst, aufbewahrt und wiedergefunden werden.
Archiv und DSGVO
Die DSGVO verlangt, personenbezogene Daten nicht länger zu speichern als nötig. Mit einer Aufbewahrungspflicht verträgt sich das: Solange eine gesetzliche Pflicht besteht, ist die Speicherung erlaubt, danach muss gelöscht werden.
Zu einem Archiv gehören deshalb klare Fristen, eine Löschung nach deren Ablauf und ein beschränkter, protokollierter Zugriff. Nicht jede Person, die Mails schreibt, muss im Archiv suchen dürfen. Die übrigen Pflichten stehen im Ratgeber DSGVO im Verein. Dieselben Fragen stellen sich bei Anfragen aus dem Kontaktformular.
Heikel ist die private Nutzung dienstlicher Postfächer. Ist sie erlaubt, wird die Archivierung rechtlich deutlich schwieriger. Viele Organisationen regeln deshalb ausdrücklich, dass dienstliche Postfächer nur dienstlich genutzt werden. Klären Sie das mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Selbst machen oder machen lassen
Landen Ihre aufbewahrungspflichtigen Unterlagen ohnehin sauber in der Buchhaltung, kann eine geordnete Belegablage genügen. Ein eigenes Archiv lohnt sich, wenn viel Geschäftliches per E-Mail läuft.
Selbst regeln
Machen lassen
In eigener Sache: Wir verdienen an der zweiten Spalte. Läuft in Ihrem Verein kaum Geschäftliches per E-Mail und landen Belege ordentlich in der Buchhaltung, brauchen Sie kein eigenes Mailarchiv.
Häufige Fragen
Nicht jede E-Mail. Aufzubewahren sind E-Mails, die als Handels- oder Geschäftsbrief oder als Buchungsbeleg gelten. Auch gemeinnützige Vereine müssen ordnungsgemäße Aufzeichnungen führen. Wie weit das für Ihren Verein reicht, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Geschäftsbriefe sechs Jahre, Buchungsbelege wie Rechnungen acht Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Nachricht ein- oder ausgegangen ist.
Für elektronisch eingegangene aufbewahrungspflichtige Unterlagen in der Regel nicht. Die GoBD verlangen die Aufbewahrung im ursprünglichen Format, damit die Unterlagen maschinell auswertbar bleiben.
Nein, solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Nach Ablauf der Frist müssen die Daten gelöscht werden. Ein gutes Archiv setzt deshalb Fristen und löscht danach von selbst.
Das Archiv von secMail bewahrt Nachrichten so lange auf, wie Gesetz oder Ihre Vorgaben es verlangen, und macht sie durchsuchbar. Wer hineinsehen will, nennt einen Anlass und bestätigt per SMS. Der Zugriff ist befristet und wird protokolliert. Gelöscht wird nur durch den Ablauf der Frist, nicht von Hand.
Sagen Sie uns, wie viele Postfächer Sie haben und was heute mit alten Nachrichten passiert. Wir sagen Ihnen, was technisch sinnvoll ist. Die steuerliche Frage klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Unverbindlich und ohne Vertrag. Wir melden uns in der Regel binnen eines Werktags. Der Preis für secMail richtet sich nach Ihrem Mailbetrieb und steht auf Anfrage.
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